Seit Oktober 2017 ergeben sich neue Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG).
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Transparenzregister eingeführt, welches juristische
Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften dazu verpflichtet,
gewisse Angaben in das Transparenzregister einzutragen. Doch was bedeutet das nun
für Praxisinhaber?